Anhand des von Ihnen ausgefüllten Auskunftsfragebogens (das sorgfältige und vollständige Ausfüllen des Fragebogens ist sehr wichtig für die Auswahl der für Sie passenden Betreuungsperson) sowie des von Ihnen unterschriebenen Vermittlungsauftrags (beide Formulare stehen zum Herunterladen zur Verfügung) werden wir tätig und suchen über unsere polnischen Partnerfirmen für Sie als Betreuungskraft, Pflegekraft, Haushaltshilfe in Frage kommende Personen.
Sie wählen aus den Ihnen zugesandten Profilen eine Person aus, die Ihnen geeignet erscheint.
Die Provision für die Vermittlung wird erst fällig, wenn es zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages kommt.
Die Betreuungskräfte, Pflegekräfte, Haushaltshilfen sind jeweils bei einer unserer polnischen Partnerfirmen angestellt (diese ist Arbeitgeber). Sozialabgaben und Steuern werden in Polen bezahlt. Die Mitarbeiter werden von der polnischen Firma nach Deutschland entsendet. Legales Arbeitsverhältnis der entsendeten Mitarbeiter durch die europäische Krankenversicherungskarte EKUZ.
Die Beschäftigung ist somit absolut legal.
Im Gegensatz dazu ist die Beschäftigung scheinselbständiger Pflegekräfte illegal:
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg aus dem Jahr 2009 (Az.:2 SS OWi 725/09) ist es illegal, ausländische Pflegekräfte im eigenen Haushalt als selbstständige Pflegekräfte zu beschäftigen. In der Regel ist in einem solchen Fall vielmehr von einer sog. Scheinselbstständigkeit auszugehen, da die notwendigen Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit, insbesondere eine Weisungsungebundenheit, ein eigenes Unternehmerrisiko sowie eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber, nicht vorliegen. Wird eine solche Scheinselbstständigkeit aufgedeckt, führt dies grundsätzlich zu hohen Beitragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger und zu saftigen Bußgeldern.
Nach Absprache mit Ihnen erfolgt der Wechsel der Pflegekräfte, Haushaltshilfen, z.B. nach 2 Monaten, die erste Pflegekraft, Haushaltshilfe wird abgelöst, um nach Hause fahren zu können. Üblicher- und sinnvollerweise wechseln sich möglichst dieselben zwei Betreuungskräfte ab, was für die zu pflegende Person eine ruhige Kontinuität gewährleistet, und den Vorteil hat, dass auch die Pflegekräfte, Haushaltshilfen die individuelle Betreuungssituation vor Ort nach einer Eingewöhnungszeit sehr gut kennen.
Im Dienstleistungsvertrag wird u.a. der Aufgabenbereich und der Leistungsumfang der Pflegekraft, Haushaltshilfe beschrieben und die Höhe der monatlichen Zahlung für die Betreuung festgelegt.
Die Pflegekraft, Haushaltshilfe ist tätig im Bereich der Grundpflege (Hygiene, Ankleiden, Essen), erledigt die hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen), hilft der zu betreuenden Person, wo immer notwendig. Individuelle Leistungen werden in einem Anhang zum Dienstleistungsvertrag konkret festgelegt.
Der Pflegekraft, Haushaltshilfe ist im Haus ein ausreichend möbliertes, abschließbares Zimmer unentgeltlich zur alleinigen Nutzung zur Verfügung zu stellen, Benutzungsmöglichkeit von Bad / Toilette muss gegeben sein. Der Pflegekraft, Haushaltshilfe ist unentgeltlich ausreichende Verpflegung zu gewähren, d.h. Verpflegung von normalem Qualitätsstandard und in ausreichender Menge.
Bei allen sich während der Betreuung ergebenden Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Pflegekraft, Haushaltshilfe stehen wir Ihnen beratend und helfend zur Seite.
Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir für jede zu betreuende Person den von Ihnen ausgefüllten Auskunftsfragebogen, den Sie hier downloaden können.
Für Übermittlung persönlicher Daten und den Abschluß eines Dienstleistungsvertrags benötigen wir Ihren Vermittlungsauftrag, den Sie hier downloaden können.